Abschnitt 2 BSOBRdErl - Kontingente
Bibliographie
- Titel
- Beratung für Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen; hier: Einrichtung eines Beratungssystems zur Berufs- und Studienorientierung an allen allgemein bildenden Schulen (einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen)
- Redaktionelle Abkürzung
- BSOBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Anzahl der Beraterinnen und Berater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden sollten in der Regel fünf Wochenstunden umfassen. Die Stundenentlastung sollte so gelegt werden, dass möglichst wöchentlich ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist.
Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 235 Stunden für Dezernat 2 und 200 Stunden für Dezernat 3 zur Verfügung.
Niedersächsische Landesschulbehörde | Dez. 2 | Dez. 3 |
---|---|---|
Regionalabteilung Braunschweig | 40 | 45 |
Regionalabteilung Hannover | 45 | 60 |
Regionalabteilung Lüneburg | 60 | 45 |
Regionalabteilung Osnabrück | 90 | 50 |
Gesamt | 235 | 200 |
Bei der Beauftragung ist folgende Schlüsselnummer anzugeben: Schlüsselnummer 496.
Außer Kraft am 1. Februar 2023 durch RdErl. vom 26. Juli 2017 (SVBl. S. 489)