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Abschnitt 2 BSOBRdErl - Kontingente

Bibliographie

Titel
Beratung für Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen; hier: Einrichtung eines Beratungssystems zur Berufs- und Studienorientierung an allen allgemein bildenden Schulen (einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen)
Redaktionelle Abkürzung
BSOBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Anzahl der Beraterinnen und Berater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden sollten in der Regel fünf Wochenstunden umfassen. Die Stundenentlastung sollte so gelegt werden, dass möglichst wöchentlich ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist.

Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 235 Stunden für Dezernat 2 und 200 Stunden für Dezernat 3 zur Verfügung.

Niedersächsische LandesschulbehördeDez. 2Dez. 3
Regionalabteilung Braunschweig4045
Regionalabteilung Hannover4560
Regionalabteilung Lüneburg6045
Regionalabteilung Osnabrück9050
Gesamt235200

Bei der Beauftragung ist folgende Schlüsselnummer anzugeben: Schlüsselnummer 496.

Außer Kraft am 1. Februar 2023 durch RdErl. vom 26. Juli 2017 (SVBl. S. 489)