Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 05.09.1990, Az.: 3 UF 55/90

Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs; Kind nach Eheschließung; Unkenntnis über Vaterschaft; Schwerwiegendes Fehlverhalten; Sorgeberechtigte Mutter; Verschlechterung des Lebensstandards

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
05.09.1990
Aktenzeichen
3 UF 55/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14925
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1990:0905.3UF55.90.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1991, 448-450 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Läßt die Ehefrau ihren Ehepartner zumindest bedingt vorsätzlich in dem Glauben, daß ein wenige Wochen nach der Eheschließung gezeugtes Kind von ihm stamme, so stellt dies ein schwerwiegendes Fehlverhalten nach § 1579 Nr. 6 BGB dar, welches zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs führt.

2. Verschlechtert sich der Lebensstandard der sorgeberechtigten Mutter wesentlich, so finden diese Auswirkungen beim Lebensstandard eines gemeinsamen Kindes keine Berücksichtigung.