Abschnitt 1 VorLbPRdErl
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Vorschüssen und Unterstützungen für die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- VorLbPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64000000003001
Auf Grund der Nr. 6 Abs. 1 der Vorschußrichtlinien (RdErl. des MF vom 23.10.1969 - Nds. MBl. S. 1088) und Nr. 6 Abs. 1 der Unterstützungsgrundsätze (RdErl. des MF vom 23.3.1970 - Nds. MBl. S. 316) übertrage ich hiermit die Zuständigkeit zur Entscheidung über Vorschuß- und Unterstützungsanträge der Bediensteten der Landesbereitschaftspolizei auf die Direktion der Bereitschaftspolizei in Hannover. Die Anweisung der Vorschüsse und Unterstützungen bzw. die Abwicklung der Vorschüsse wird zentral vom Regierungspräsidenten in Hannover durchgeführt.
Die Bezugserlasse werden aufgehoben.
An die
Polizeibehörden und -dienststellen.