Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 30.04.1974 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VorLbPRdErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Vorschüssen und Unterstützungen für die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VorLbPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000000003001

Auf Grund der Nr. 6 Abs. 1 der Vorschußrichtlinien (RdErl. des MF vom 23.10.1969 - Nds. MBl. S. 1088) und Nr. 6 Abs. 1 der Unterstützungsgrundsätze (RdErl. des MF vom 23.3.1970 - Nds. MBl. S. 316) übertrage ich hiermit die Zuständigkeit zur Entscheidung über Vorschuß- und Unterstützungsanträge der Bediensteten der Landesbereitschaftspolizei auf die Direktion der Bereitschaftspolizei in Hannover. Die Anweisung der Vorschüsse und Unterstützungen bzw. die Abwicklung der Vorschüsse wird zentral vom Regierungspräsidenten in Hannover durchgeführt.

Die Bezugserlasse werden aufgehoben.

An die
Polizeibehörden und -dienststellen.