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  • ab 05.04.1967 (aktuelle Fassung)

§ 2 BewGDVO

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Bewertungsgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
BewGDVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62020000100000

Die Umgliederung gilt für die Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes auf den 1. Januar 1964 sowie für Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums 1964, soweit sie nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 durchgeführt werden.