Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 09.10.1987, Az.: 11 U 47/87
Bundesautobahn; Lauffläche eines Reifens; Schleudern des Pkw; Kollision mit Leitplanken; Haftung; Fehlreaktionen des Fahrers
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 09.10.1987
- Aktenzeichen
- 11 U 47/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 14288
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1987:1009.11U47.87.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 8a StVG
Fundstelle
- ZfS 1988, 1
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Löst sich auf einer BAB bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h plötzlich die Lauffläche eines Reifens und gerät der Pkw aus diesem Grunde ins Schleudern und gegen die Leitplanken, so kommt es zu keiner Haftung. Es kommt auch dann nicht zu einer Haftung, wenn Fehlreaktionen des Fahrers vorliegen.