Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 09.10.1987, Az.: 11 U 47/87

Bundesautobahn; Lauffläche eines Reifens; Schleudern des Pkw; Kollision mit Leitplanken; Haftung; Fehlreaktionen des Fahrers

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
09.10.1987
Aktenzeichen
11 U 47/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 14288
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1987:1009.11U47.87.0A

Fundstelle

  • ZfS 1988, 1

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Löst sich auf einer BAB bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h plötzlich die Lauffläche eines Reifens und gerät der Pkw aus diesem Grunde ins Schleudern und gegen die Leitplanken, so kommt es zu keiner Haftung. Es kommt auch dann nicht zu einer Haftung, wenn Fehlreaktionen des Fahrers vorliegen.