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Anlage NIKMUFördErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niedrigschwelliger Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niedrigschwelliger Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Redaktionelle Abkürzung
NIKMUFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100
QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 1)4070
A)Ausgangslage und Ziele-11
Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft:
Das Vorhaben trägt zur Sicherung der Arbeitsplätze sowie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und damit der niedersächsischen Wirtschaft bei (5).
Es ist geplant, neue Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen (+ 6).
-11
B)Qualität des Umsetzungskonzepts-44
1.1 Innovationsgehalt:
Das Vorhaben beinhaltet die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen gegenüber dem unternehmensbezogenen Stand der Technik bzw. die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen (5).
Es handelt sich dabei um umfassende respektive tiefgreifende Weiterentwicklungen (+ 6).
-11
1.2 Entwicklungsrisiko:
Ein Entwicklungsrisiko für den Zuwendungsempfänger i. S. von Nummer B 1.1 liegt vor (5).
Der Lösungsweg weist einen gegenüber dem unternehmensbezogenen Stand innovativen Ansatz auf (+ 6).
-11
1.3 Realisierbarkeit:
Vorhaben und Lösungsweg sind hinreichend konkretisiert und lassen eine erfolgreiche Realisierung erwarten (5).
Die verfügbaren Ressourcen werden effektiv und effizient eingesetzt (+ 6).
-11
1.4 Marktfähigkeit
Produkt, Produktionsverfahren oder Dienstleistung sind marktfähig bzw. Prozess- und Organisationsinnovationen umsetzungsgeeignet und das Verwertungsinteresse des Antragstellers ist ausreichend belegt (5).
Das Vorhaben zielt auf einen Wachstumsmarkt mit besonderem Potential bzw. die Umsetzung auf besondere prozess- und organisationsbezogene Potenziale (+ 6).
-11
C)Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie-15
1.5 Stärkung der Innovationskraft der KMU:
Durch das Vorhaben wird die Innovationsfähigkeit des Unternehmens verbessert und es ist mit einer konkreten Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten (Ausstattung, Personal, Prozesse) verbunden.
-3
1.6 Kooperation und Wissenstransfer:
Das Vorhaben beinhaltet einen kooperativen Ansatz und es erfolgt eine Verstärkung des Technologietransfers durch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen.
-3
1.7 Gründungsintensität:
Das Vorhaben wird von einem jungen Unternehmen (< 5 Jahre) durchgeführt.
-3
1.8 Förderung regionalspezifischer Innovationspotenziale im ländlichen Raum:
Das Unternehmen hat seinen Sitz im ländlichen Raum2)) oder führt ein Vorhaben durch, dass dem ländlichen Raum zugutekommt.
-3
1.9 Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie:
Das Vorhaben hat einen Bezug zu einem der festgelegten Spezialisierungsfelder. (Spezialisierung des RIS3-UA Innovation zum EFRE-Begleitausschuss)
-3
2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht.
-5
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht. Der Aspekt "Barrierefreiheit" muss explizit genannt und mitbewertet werden.
-5
Nachhaltige Entwicklung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
-15
Gute Arbeit:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
-5
Insgesamt60100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.

Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien, die den Beitrag zur Erreichung des Spezifischen Ziels bewerten, mindestens 40 der 70 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 20 der maximal 30 möglichen Punkte zu erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Kein regional bedeutsames Programm mit darauf entfallender Bewertung.

Zum ländlichen Raum gehört das gesamte Landesgebiet außerhalb der regionsangehörigen Landeshauptstadt Hannover, der kreisfreien Städte Braunschweig, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg, der großen selbständigen Städte Hildesheim und Lüneburg sowie der kreisangehörigen Stadt Göttingen. (Definition gemäß dem "Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum [PFEIL]" der Bundesländer Niedersachsen und Bremen im Rahmen des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums [ELER]" 2014 - 2022 sowie der künftigen Förderung nach dem deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] 2023 - 2027)

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 466)