Art. 1 1. FöFoÄndStV
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. FöFoÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
Der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds vom 1. Dezember 2005 wird wie folgt geändert:
- 1.
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
"Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg".
- 2.
Der einleitende Text erhält folgende Fassung:
"Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:".
- 3.
Die Präambel wird wie folgt geändert:
- a)
Dem Absatz 1 wird der folgende Satz angefügt:
"Durch den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die trilaterale in eine quadrilaterale Zusammenarbeit überführt."
- b)
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs deutscher und internationaler Metropolregionen um Investitionen, Wirtschaftsanteile, Arbeitskräfte und Innovationen steht die Metropolregion Hamburg als bedeutende europäische Region vor erheblich gestiegenen Anforderungen. Sie muss sich thematisch konzentriert ausrichten sowie ihre Gebietskulisse erweitern, um im Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich bestehen zu können."
- c)
In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort "Förderfonds" die Worte "Hamburg-Mecklenburg-Vorpommern" und ein Komma eingefügt und vor dem Wort "Länder" das Wort "drei" durch das Wort "vier" ersetzt.
- d)
In Absatz 4 werden vor dem Wort "niedersächsischen" das Wort "mecklenburg-vorpommerschen" und ein Komma eingefügt.
- 4.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Es wird der folgende neue 2. Spiegelstrich eingefügt:
"- die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Ludwigslust- Parchim, dieser begrenzt auf das Gebiet des ehemaligen Landkreises Ludwigslust, und Nordwestmecklenburg,".
- b)
Der bisherige 2. Spiegelstrich wird 3. Spiegelstrich und wie folgt geändert:
Nach dem Wort "Harburg" werden ein Komma und das Wort "Heidekreis" eingefügt und die Worte "Soltau-Fallingbostel," werden gestrichen.
- c)
Der bisherige 3. Spiegelstrich wird 4. Spiegelstrich und wie folgt geändert:
Nach den Worten "Herzogtum Lauenburg" werden ein Komma und das Wort "Ostholstein" und nach dem Wort "Stormarn" die Worte "sowie die kreisfreien Städte Hansestadt Lübeck und Neumünster" eingefügt.
- 5.
Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Im 2. Spiegelstrich werden die Zahl "871.000" durch die Zahl "600.000" und am Ende der Punkt durch ein Komma ersetzt sowie die Fußnote gestrichen.
- b)
Es wird der folgende neue 3. Spiegelstrich angefügt:
"- die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern einen Förderfonds einzurichten, an dem sich beide Länder in Höhe von 150.000 € jährlich je Land beteiligen."