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  • ab 16.02.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RSEB-ERdErl

Bibliographie

Titel
Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) - RSEB -
Redaktionelle Abkürzung
RSEB-ERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
99200

Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlichten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) - RSEB - vom 29.08.2023 (Verkehrsblatt 2023 S. 515) werden in Niedersachsen verbindlich eingeführt und sind anzuwenden.

Bei nachfolgenden Änderungen der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut ist die jeweils geltende Fassung mir ihrer Bekanntgabe im Verkehrsblatt verbindlich, sofern nicht durch RdErl. eine abweichende Anordnung getroffen wird.

Dieser RdErl. tritt am 16.02.2024 in Kraft.

An die
Kommunen
Dienststellen der Gewerbeaufsichtsverwaltung
Polizeidirektionen
Hafenämter
NLStBV