Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 28.12.2000 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RdFunk5.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetz
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk5.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620180000000

(1) Dem am 6. Juli/7. August 2000 unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2001 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2001 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.