Art. 1 RdFunk5.ÄG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunk5.ÄG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620180000000
(1) Dem am 6. Juli/7. August 2000 unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2001 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2001 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.