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Anlage 2 URadÜbwRdErl - Überwachung der Umweltradioaktivität;
Planproben in Anlehnung an das Routinemessprogramm nach § 3 StrVG (Messungen pro Jahr im Rahmen landeseigener Programme)
- aufgeschlüsselt nach Messstellen -

Bibliographie

Titel
Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrVG; Messprogramme und Übungen in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Boden und Pflanzen
Redaktionelle Abkürzung
URadÜbwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78590

Alle Proben sind gammaspektrometrisch, insbesondere auf Cs-134 und Cs-137, zu untersuchen.

LI BraunschweigLI OldenburgVI HannoverIfF Cuxhaven
Wild
(Inlandsproduktion, unter genauer Angabe der Herkunft der Probe)
- landesweite Probenanforderung
--160-
Fisch
Meeresfisch
(möglichst aus Fanggebieten, in denen radioaktive Stoffe verklappt wurden)
- landesweite Probenanforderung
---40
Meeresfisch
(Importe, Proben von der Grenzkontrollstelle)
---45
Süßwasserfisch
(Importe)
---35
Wildwachsende Speisepilze
(Inlandsproduktion, unter genauer Angabe der Fundstelle)
- landesweite Probenanforderung
160---
Honig
- landesweite Probenanforderung
40---
Humanmilch
(Probeneinlieferung erfolgt über die Gesundheitsämter)
- landesweite Probenanforderung
-40--
Gesamtprobenzahl landeseigene Programme20040160120