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Abschnitt 3 LBWWKüsRdErl - Dienstrechtliche Befugnisse

Bibliographie

Titel
Errichtung eines Landesbetriebes "Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz" (NLWK)
Redaktionelle Abkürzung
LBWWKüsRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110000015004

Dem NLWK werden entsprechend Nr. 1.3.1 des Bezugserlasses zu a die in Nr. 1.1 des Bezugserlasses zu b genannten dienstrechtlichen Befugnisse übertragen, die sich auf

  • Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 14 und abwärts,
  • Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte,
  • Angestellte der VergGr. I b BAT und abwärts sowie
  • Arbeiterinnen und Arbeiter

beziehen.

Zugleich wird dem NLWK die Befugnis übertragen, die Dienstposten und Arbeitsplätze der oben genannten Personengruppen, für die der NLWK die dienstrechtlichen Befugnisse besitzt, zu bewerten.