Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 30.04.1963, Az.: 5 AR 2/63

Ungewissheit; Unklarheit der tatsächlichen Verhältnisse; Unmöglichkeit einer rechtlichen Beurteilung; Klarer Sachverhalt

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
30.04.1963
Aktenzeichen
5 AR 2/63
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1963, 10181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1963:0430.5AR2.63.0A

Fundstelle

  • Rpfleger 1963, 297

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Sind die tatsächlichen Verhältnisse unklar und ist aus diesem Grunde eine rechtliche Beurteilung nicht möglich, so liegt eine Ungewissheit im Sinne des § 5 FGG vor. Dies ist nicht der Fall, wenn die rechtliche Beurteilung bei einem klaren Sachverhalt schwierig und unsicher ist.