Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 30.04.1963, Az.: 5 AR 2/63
Ungewissheit; Unklarheit der tatsächlichen Verhältnisse; Unmöglichkeit einer rechtlichen Beurteilung; Klarer Sachverhalt
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 30.04.1963
- Aktenzeichen
- 5 AR 2/63
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1963, 10181
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1963:0430.5AR2.63.0A
Rechtsgrundlage
- § 5 FGG
Fundstelle
- Rpfleger 1963, 297
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Sind die tatsächlichen Verhältnisse unklar und ist aus diesem Grunde eine rechtliche Beurteilung nicht möglich, so liegt eine Ungewissheit im Sinne des § 5 FGG vor. Dies ist nicht der Fall, wenn die rechtliche Beurteilung bei einem klaren Sachverhalt schwierig und unsicher ist.