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  • ab 06.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LAVESAufgÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übertragung von Aufgaben auf das LAVES
Redaktionelle Abkürzung
LAVESAufgÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Die Zuständigkeit für die Aufgaben nach Nummer 1 wird auf das LAVES übertragen mit der Maßgabe, dass die Mitteilungen nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Unterrichtung nach § 43 Tierschutz-Versuchstierverordnung jeweils über das ML erfolgen.