Art. 2 ZivilrechtZustNVO - Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Zivilrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- ZivilrechtZustNVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Die Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht vom 14. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 589), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 20), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Am Ende der Nummer 6 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
- b)
Nummer 8 wird gestrichen.
- 2.
§ 4 wird wie folgt geändert:
- a)
Am Ende der Nummer 4 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
- b)
Nummer 12 wird gestrichen.
- 3.
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Am Ende der Nummer 2 Buchst. c wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
- b)
Nummer 3 wird gestrichen.