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§ 29 APVO-AD-Archiv - Inhalt der Ausbildung und Beurteilung der Leistungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-Archiv
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Die Einzelheiten der Ausbildung und die Beurteilung der während der Ausbildung erbrachten Leistungen richten sich nach § 7 Abs. 5 Sätze 1 bis 3, § 8 Abs. 1 bis 4 Satz 1 und den §§ 9 bis 12 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst in Hessen (APOhDArchiv) vom 14. Dezember 2012 (StAnz. Hessen 2013 S. 26). 2Die Einzelheiten der Module im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 1 APOhDArchiv ergeben sich für die berufspraktischen Studien und die Transferphase aus der Anlage und für die Fachstudien aus dem Modulhandbuch nach § 7 Abs. 5 Satz 4 APOhDArchiv (Anlage 2 der Studienordnung für das Referendariat im höheren Archivdienst an der Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft vom 8. März 2013; StAnz. Hessen S. 567). 3Projektleiterin oder Projektleiter für die Transferphase (§ 12 Abs. 1 Satz 3 APOhDArchiv) ist die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter. 4Für bestandene Modulprüfungen werden Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. 5Ein Leistungspunkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 27 bis 30 Stunden. 6Die berufspraktischen Studien umfassen vier Module und 42 ECTS-Punkte. 7Der Vorbereitungsdienst umfasst insgesamt 122 ECTS-Punkte.