Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.03.1983, Az.: 6 A 34/83
Änderung; Gebäude; Kultur; Gebäudeänderung; Mühle
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 24.03.1983
- Aktenzeichen
- 6 A 34/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12024
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1983:0324.6A34.83.0A
Rechtsgrundlage
- § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 1984, 191
- RdL 1983, 315
Amtlicher Leitsatz
Änderungen von Gebäuden, welche die Kulturlandschaft maßgeblich prägen, sind lediglich dann zulässig, wenn nach der Änderung ein Baubestand fortbesteht, welcher unabhängig von der Wiederherstellung eine funktionsgerechte Nutzung zuläßt. Vorliegend handelt es sich um ein ehemaliges Müllerhaus.