Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.03.1983, Az.: 6 A 34/83

Änderung; Gebäude; Kultur; Gebäudeänderung; Mühle

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.03.1983
Aktenzeichen
6 A 34/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1983:0324.6A34.83.0A

Fundstellen

  • AgrarR 1984, 191
  • RdL 1983, 315

Amtlicher Leitsatz

Änderungen von Gebäuden, welche die Kulturlandschaft maßgeblich prägen, sind lediglich dann zulässig, wenn nach der Änderung ein Baubestand fortbesteht, welcher unabhängig von der Wiederherstellung eine funktionsgerechte Nutzung zuläßt. Vorliegend handelt es sich um ein ehemaliges Müllerhaus.