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  • ab 14.08.1997 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ÖVwstrVollst

Bibliographie

Titel
Vollstreckung österreichischer Verwaltungsstrafen wegen Nichtbenennung des Fahrers durch die deutschen Kraftfahrzeughalter (Auskunfts- und Zeugnisverweigerung)
Redaktionelle Abkürzung
ÖVwstrVollst,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20210030000003

Amtshilfeersuchen österreichischer Behörden auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.5.1988 (BGBl. 1990 II S. 357), mit denen österreichische Verwaltungsstrafen gegen deutsche Kraftfahrzeughalter wegen Nichtbenennung des Fahrers vollstreckt werden sollen, bitte ich nicht mehr auszuführen.

Die Vollstreckung derartiger Strafverfügungen gegen deutsche Kraftfahrzeughalter würde das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehörger und das Verbot, zur Selbstbezichtigung verpflichtet zu werden, verletzen und rechtfertigt die Ablehnung der Vollstreckungsersuchen nach Artikel 4 Abs. 1 des Vertrages.

An
das Niedersächsische Landesverwaltungsamt
die Gemeinden