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  • ab 09.11.2010 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VwMMKBeschl 2010

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung 2010; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MK
Redaktionelle Abkürzung
VwMMKBeschl 2010,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100
  1. 1.

    Mit Wirkung vom 1.1.2011 wird das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) errichtet.

  2. 2.

    Mit Ablauf des 31.12.2010 werden das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) und die Niedersächsische Schulinspektion (NSchI) aufgelöst. Mit der Auflösung des NiLS und der NSchI werden deren bisherige Organisationseinheiten einschließlich ihrer Aufgaben auf das NLQ übertragen. Das NLQ ist damit Nachfolgeeinrichtung der in Satz 1 genannten Behörden.

  3. 3.

    Das NLQ ist nachgeordnete Behörde des MK und hat seinen Sitz in Hildesheim. Es kann bis zum 1.2.2011 eine unselbständige Außenstelle in Bad Iburg sowie Prüfstellen für die Erste Staatsprüfung an den Universitätsstandorten unterhalten.

  4. 4.

    Das NLQ hat folgende Aufgaben:

    1. a)

      Schulinspektion gemäß § 123a NSchG und Grundsatzaufgaben der Evaluation:

      • Qualitätsermittlung in Schulen,

      • Evaluation einzelner Bereiche des Schulwesens und

      • Entwicklung von Evaluationsinstrumenten;

    2. b)

      Qualitätsentwicklung:

      • Erarbeitung von Analysen und Expertisen sowie Handlungsempfehlungen und Handreichungen zur Qualitätsentwicklung in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege,

      • Auswertung von Ergebnissen landesweiter Orientierungsarbeiten, Erstellen von Evaluations- und spezifischen Auswertungsberichten für ein Bildungsmonitoring,

      • Beteiligung an nationalen und internationalen Entwicklungs- und Forschungsvorhaben,

      • Lehrpläne (Kerncurricula) und Rahmenrichtlinien,

      • Abschluss- und Orientierungsarbeiten,

      • Schulbuchgenehmigungen,

      • Konzeption und Durchführung zentraler Fortbildungen und Veranstaltungen zur Implementation bildungspolitischer Vorhaben und

      • Qualitätssicherung der Lehrerfort- und -weiterbildung;

    3. c)

      Qualifizierung von Leitungspersonal:

      • Qualifizierung für die Wahrnehmung von Ämtern mit Leitungsverantwortung und

      • Qualifizierung für leitungsunterstützende und -beratende Funktionen in Schulen und Schulverwaltung;

    4. d)

      Information und Kommunikation:

      • Betrieb des Computer-Centrums sowie Bereitstellung und Betreuung des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS),

      • Unterstützung des Logistik-Zentrums für zentrale Prüfungen und Vergleichsuntersuchungen (LZPV) im MK,

      • Technische Beratung zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen und zu internetgestützten Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten und

      • Vermittlung von Medienkompetenz, Beratung der Schulen, Studienseminare, Medienzentren, Schulträger und Schulbehörden.

  5. 5.

    Die Bezugsbeschlüsse zu a und b werden aufgehoben.

- Nds. MBl. Nr.46/2010 S. 1139