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§ 2a ZustVO-Wirtschaft

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Wirtschaft
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
71000

Sind durch Vereinbarung nach § 6 des Modellkommunen-Gesetzes vom 8. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 471), Zuständigkeiten abweichend von Nummer 1, 1.6, 1.13, 2.1, 2.2 oder 2.3 der Anlage geregelt, so gilt die Vereinbarung über den 31. Dezember 2012 hinaus fort, es sei denn, dass eine beteiligte Kommune bis zum 30. November 2012 gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr schriftlich widerspricht. Für die fortgeltenden Vereinbarungen gilt § 1 Abs. 2 Satz 2 entsprechend.