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  • ab 06.07.2022 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GlüStV 2021-ÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Redaktionelle Abkürzung
GlüStV 2021-ÄndStVG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

(1) Dem zwischen dem 7. März 2022 und dem 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 am 1. Januar 2023 in Kraft.

(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Februar 2023 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.