§ 1 NBVAnpG 2024/2025 - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025)
- Amtliche Abkürzung
- NBVAnpG 2024/2025
- Normtyp
- Versicherungsbedingung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Dieses Gesetz regelt die Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Landes, der Kommunen des Landes sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Richterinnen und Richter des Landes mit Wirkung vom 1. November 2024 und 1. Februar 2025; ausgenommen ist die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.