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  • ab 01.11.2024 (zukünftige Fassung)

§ 1 NBVAnpG 2024/2025 - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025)
Amtliche Abkürzung
NBVAnpG 2024/2025
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieses Gesetz regelt die Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Landes, der Kommunen des Landes sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Richterinnen und Richter des Landes mit Wirkung vom 1. November 2024 und 1. Februar 2025; ausgenommen ist die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.