Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 07.10.1991, Az.: 3 WF 106/91

Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; Sachverständigengutachten; Erziehungsfähigkeit der Eltern; Kinderpsychologisches Gutachten

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
07.10.1991
Aktenzeichen
3 WF 106/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 10710
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:1007.3WF106.91.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1992, 192-193 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Bericht des Jugendamtes sollte bei einer Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB nicht llein Grundlage für die Entscheidung des Familiengerichts sein. Die Anhörung des Vertreters des Jugendamtes sollte wenigstens erfolgen. Es kann aber auch angezeigt sein, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.