Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 07.10.1991, Az.: 3 WF 106/91
Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; Sachverständigengutachten; Erziehungsfähigkeit der Eltern; Kinderpsychologisches Gutachten
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 07.10.1991
- Aktenzeichen
- 3 WF 106/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 10710
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1991:1007.3WF106.91.0A
Rechtsgrundlage
- § 1672 BGB
Fundstelle
- FamRZ 1992, 192-193 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Bericht des Jugendamtes sollte bei einer Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB nicht llein Grundlage für die Entscheidung des Familiengerichts sein. Die Anhörung des Vertreters des Jugendamtes sollte wenigstens erfolgen. Es kann aber auch angezeigt sein, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.