§ 1 FH-EMD/LEER-ErrG - Auflösung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Auflösung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven und zur Errichtung der Fachhochschule Emden/Leer
- Redaktionelle Abkürzung
- FH-EMD/LEER-ErrG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
(1) Die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven ist mit Ablauf des 31. August 2009 aufgelöst.
(2) Mit Auflösung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven ist die Amtszeit der Mitglieder des Präsidiums und des Hochschulrats sowie der Gleichstellungsbeauftragten und der nicht den Standorten Oldenburg, Wilhelmshaven, Elsfleth, Emden und Leer jeweils allein zuzuordnenden Gremien und Kommissionen beendet.
(3) Mit Auflösung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven ist der Senat aufgelöst.
(4) Mit Auflösung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven treten die Grundordnung und die Wahlordnung außer Kraft.