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§ 41 NLVO - Berufsbezeichnung

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
Amtliche Abkürzung
NLVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Wenn mit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung die Befugnis verbunden ist, eine Bezeichnung zu führen, kann diese als Berufsbezeichnung geführt werden.