Versionsverlauf

Pflichtfeld

Art. 3 ZStGefStoffA - Sektorkomitees

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
ZStGefStoffA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640030000000

Bei der ZLS werden Sektorkomitees gebildet. Die Sektorkomitees haben die Aufgabe, bei der Erarbeitung von Anforderungen mitzuwirken, die an Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen zu stellen sind. Den Sektorkomitees können Sachverständige aus den Behörden der Länder und des Bundes sowie aus den Bereichen der Wissenschaft, Wirtschaft und den Verbraucherverbänden angehören. Das Nähere wird durch Bekanntmachung des StMAS geregelt.