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  • ab 01.12.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BVAnpRdErl 2022

Bibliographie

Titel
Hinweise zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Jahr 2022
Redaktionelle Abkürzung
BVAnpRdErl 2022,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Die Höchstbeträge der Sondergrundgehälter der besonderen Besoldungsgruppen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Landes sind ab 1.12.2022 um 2,8 % zu erhöhen.

Sie betragen (unter Einbeziehung der mit Wirkung vom 1.7.1997 in das Grundgehalt eingegangenen allgemeinen Stellenzulage in Höhe von 73,66 DM und des Ortszuschlags der Stufe 1 in Höhe von 958,95 DM)

ab 1.12.2022
in der BesGr. AH 37 801,21 EUR
in der BesGr. AH 49 200,82 EUR.

Der Höchstbetrag des Zuschusses zur Ergänzung des Grundgehalts in den BesGr. AH 3 und AH 4 beläuft sich ab 1.12.2022 auf 2 088,38 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 4 Satz 1 des RdErl. vom 13. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1392)