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  • ab 01.10.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AllGOTn37-BMErl

Bibliographie

Titel
Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 5 NVwKostG; Gebühren für Amtshandlungen der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung nach dem GenTG und den zur Durchführung des GenTG erlassenen Rechtsvorschriften; Tarifnummer 37 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO
Redaktionelle Abkürzung
AllGOTn37-BMErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28600

Gemäß § 11 Abs. 5 NVwKostG wird bestimmt, dass für Amtshandlungen der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung nach dem GenTG und den zur Durchführung des GenTG erlassenen Rechtsvorschriften gegenüber dem Deutschen Primatenzentrum - Leibniz-Institut für Primatenforschung - als gemeinnützig anerkannter Forschungseinrichtung keine Gebühren nach Tarifnummer 37 des Kostentarifs der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO zu erheben sind.

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 10. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Erl. vom 23. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 106)

An das
Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Nachrichtlich:

An die
Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück