Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AuslRKoRdErl 2024

Bibliographie

Titel
Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. 1. 2024
Redaktionelle Abkürzung
AuslRKoRdErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit RdSchr. vom 19. 10. 2023 - D6.30201/10#3 - die ab 1. 1. 2024 geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der aus der Anlage ersichtlichen Beträge festgesetzt. Diese sind auch in Niedersachsen zugrunde zu legen. Für im Jahr 2023 durchgeführte Auslandsdienstreisen, die erst 2024 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. 12. 2023 festgesetzt sind (vgl. Bezugserlass). Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 Satz 2 des RdErl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 548)