Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 06.02.1992, Az.: 14 U 5/91

Haftungsbegründender Unfall; Gefahr einer späteren Verletzung; Signifikante Erhöhung; Haftungsausfüllende Kausalität; Unfallschaden; Körperverletzung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
06.02.1992
Aktenzeichen
14 U 5/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 15550
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:0206.14U5.91.0A

Fundstelle

  • VersR 1994, 59-60 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei einer signifikanten Erhöhung der Gefahr einer späteren (weiteren) Verletzung durch den haftungsbegründenden Unfall, kann eine haftungsausfüllende Kausalität zwischen einem Unfallschaden und einer sich anschließenden Körperverletzung (hier: Kniegelenkbruch nach vorher erlittener Knieprellung) gem. § 287 ZPO angenommen werden.