Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.10.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LVIKGÄVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Redaktionelle Abkürzung
LVIKGÄVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

(1) Dem am 8. Januar 2013 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird als Anlage veröffentlicht.