Abschnitt 1 AAHAufÜRdErl
Bibliographie
- Titel
- Übertragung von Aufgaben des Ausgleichsamtes der Stadt Wilhelmshaven auf das Ausgleichsamt der Landeshauptstadt Hannover und auf das NLBV - Außenstelle des Landesausgleichsamtes Niedersachsen -
- Redaktionelle Abkürzung
- AAHAufÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 63000
Gemäß § 308 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 306 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) i. d. F. vom 2. 6. 1993 (BGBl. I S. 845, 1995 I S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 des Gesetzes vom 12. 8. 2005 (BGBl. I S. 2354), werden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung die folgenden Aufgaben übertragen:
- 1.
mit Wirkung vom 1. 12. 2005 die Aufgaben der Kriegsschadenrente und vergleichbarer laufender Leistungen und mit Wirkung vom 1. 1. 2006 die Aufgaben der Rückforderung nach den §§ 342 und 349 LAG des Ausgleichsamtes der Stadt Wilhelmshaven auf das Ausgleichsamt der Landeshauptstadt Hannover. Das Ausgleichsamt der Landeshauptstadt Hannover ist gemeinsames Ausgleichsamt der Region Hannover, der Städte Delmenhorst und Oldenburg sowie der Landkreise Celle, Cloppenburg, Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Oldenburg, Schaumburg, Vechta und Wesermarsch. Bezüglich der oben genannten übertragenen Aufgaben ist das Ausgleichsamt der Landeshauptstadt Hannover zugleich gemeinsames Ausgleichsamt der Städte Wilhelmshaven und Emden sowie der Landkreise Ammerland, Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Wilhelmshaven regeln die zwischen ihnen durchzuführende Kostenerstattung.
- 2.
mit Wirkung vom 1. 1. 2006 in eigener Zuständigkeit alle weiteren Lastenausgleichsaufgaben für die Städte Wilhelmshaven und Emden sowie für die Landkreise Ammerland, Aurich, Friesland, Leer und Wittmund, mit Ausnahme der Archivierung, auf das NLBV - Außenstelle des Landesausgleichsamtes Niedersachsen -.
An
das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung
die Landkreise und kreisfreien Städte