Abschnitt 12 OSArbRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Die Arbeit in der Oberschule
- Redaktionelle Abkürzung
- OSArbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
12.1 Schulen können mit Genehmigung der obersten Schulbehörde von den Regelungen dieses Erlasses abweichende Modelle erproben.
12.2 Dieser RdErl. tritt am 1.8.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31.7.2017 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 12.2 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2022 (SVBl. S. 462)