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Anlage 2 HZBDVRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
Redaktionelle Abkürzung
HZBDVRdErl,NI
Normtyp
Erlass
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210022307001

(Bescheid über Nichtbestehen)

Niedersächsisches Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
- Die/Der (1) örtliche Beauftragte für den Bereich der

................................-....................................
(Hochschule, Anschrift) (Ort, Datum)

Sehr geehrte/geehrter(2)
Sie haben die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung mit folgenden Ergebnissen in den Teilprüfungen abgelegt:

Allgemeiner Teil der Prüfung
Aufsichtsarbeit........... Punkte
Mündliche Prüfung........... Punkte
Englisch........... Punkte
..................................................... Punkte
(Mathematik/Naturwissenschaft)
Besonderer Teil der Prüfung
Aufsichtsarbeit........... Punkte
Mündliche Prüfung........... Punkte

Damit haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Melden Sie sich nicht spätestens zu dem ein Jahr nach dieser Prüfung angesetzten Prüfungstermin zur Wiederholungsprüfung, so gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Der bestandene allgemeine Teil/besondere Teil (3) wird angerechnet.

Folgende Teilprüfungen im allgemeinen Teil werden angerechnet:
1. ...................................................................................
2. ...................................................................................
3. ...................................................................................

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei mir eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, gewahrt.

Hochachtungsvoll
.........................................
(Unterschrift)

Der Prüfung lagen die Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung vom 12.1.2001 (Nds. GVBl. S. 4) und der RdErl. des MK vom 12.1.2001 (Nds. MBl. S. 107) zu Grunde.

(1) Amtl. Anm.:

Nicht zutreffendes streichen.

(2) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.