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Abschnitt 2 BBiGZuDfRE

Bibliographie

Titel
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; hier: Zuständige Behörde in Angelegenheiten der Ausbildung zum Schwimmeistergehilfen
Redaktionelle Abkürzung
BBiGZuDfRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000006

2.
Der Regierungspräsident in Hannover beruft die Mitglieder (einschließlich der Lehrer) des Berufsbildungsausschusses beim Nds. Zentralinstitut für Sporterziehung.

An die
Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke,
das Nds. Zentralinstitut für Sporterziehung,
die Landkreise und Gemeinden,
die Samtgemeinden,
die Zweckverbände.