Abschnitt 2 BBiGZuDfRE
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; hier: Zuständige Behörde in Angelegenheiten der Ausbildung zum Schwimmeistergehilfen
- Redaktionelle Abkürzung
- BBiGZuDfRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000006
2.
Der Regierungspräsident in Hannover beruft die Mitglieder (einschließlich der Lehrer) des Berufsbildungsausschusses beim Nds. Zentralinstitut für Sporterziehung.
An die
Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke,
das Nds. Zentralinstitut für Sporterziehung,
die Landkreise und Gemeinden,
die Samtgemeinden,
die Zweckverbände.