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  • ab 19.12.1997 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RsprBeVGRE - II.

Bibliographie

Titel
Dienstunfallfürsorge nach § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes; Rechtsprechung
Redaktionelle Abkürzung
RsprBeVGRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046096

Die Beachtung der angeführten Entscheidungen enthebt nicht von der Verpflichtung, jeden Einzelfall dahingehend zu überprüfen, ob der erlittene Unfall im Zusammenhang mit dem Dienst gestanden hat. Zur Vermeidung unterschiedlicher Entscheidungen bei der Anerkennung von Dienstunfällen weise ich auf Abschnitt 7 des Gem. RdErl. des MF und der übrigen obersten Landesbehörden vom 30.12.1986 (Nds. MBl. 1987 S. 81), geändert durch Gem. RdErl. des MF und der übrigen obersten Landesbehörden vom 21.8.1996 (Nds. MBl. S. 1454), ausdrücklich hin. Hiernach ist in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und in Zweifelsfällen der obersten Dienstbehörde, die mich bei ihrer Entscheidung ggf. beteiligen wird, zu berichten.