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  • ab 01.07.1973 (aktuelle Fassung)

§ 23 StKOG

Bibliographie

Titel
Gesetz für den Freistaat Oldenburg, betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank)
Redaktionelle Abkürzung
StKOG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76100010000000

Die Kreditanstalt ist hinsichtlich ihrer bankgeschäftlichen Tätigkeit den gleichen kommunalen Steuern und Abgaben wie das private Bankgewerbe unterworfen.