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  • ab 15.03.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NBhVOLMRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Leistungen nach wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden
Redaktionelle Abkürzung
NBhVOLMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Aufwendungen für eine fokussierte Extracorpurale Stoßwellentherapie (fESWT) im orthopädischen und schmerztherapeutischen Bereich sind neben den in Anlage 1a zweiter Spiegelstrich Satz 1 genannten Diagnosen auch bei Behandlung der Bursitis trochanterica beihilfefähig.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 des RdErl. vom 11. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 137)