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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt TMPsychEAbrRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen
Redaktionelle Abkürzung
TMPsychEAbrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat neben seinen allgemeinen Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen die nachfolgende Abrechnungsempfehlung zur Abrechnung telemedizinischer Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen beschlossen.

Die Abrechnungsempfehlung wird in der Anlage bekannt gemacht. Sie ist im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch RdErl. vom 7. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 80)

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