Abschnitt 2 9.BImSZRdErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständige Behörde nach § 11a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
- Redaktionelle Abkürzung
- 9.BImSZRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
2.
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
An
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden