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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 9.BImSZRdErl

Bibliographie

Titel
Zuständige Behörde nach § 11a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Redaktionelle Abkürzung
9.BImSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28500

2.
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld
die Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden