Art. 4 WindEAusbG - Neubekanntmachung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- WindEAusbG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das für Raumordnung zuständige Ministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Raumordnungsgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.