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  • ab 12.11.1965 (aktuelle Fassung)

Art. 2 NIHBBFStrG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NIHBBFStrG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100020000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 8. November 1965.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Dr. Diederichs

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr

Möller