Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Benutzer Links
Schließen
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
D
Db
DB-GvKostG,NI - Durchführungsbestimmungen-GvKostG
Absch. 10 - 18, B. - Grundsätze, die nur für einzelne Kostenvorschriften von Bedeutung sind
Absch. 10a, Zu Nr. 102 KV
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
Absch. 10a, Zu Nr. 102 KV
Nr. 10a DB-GvKostG