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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Absch. 10 - 18, B. - Grundsätze, die nur für einzelne Kostenvorschriften von Bedeutung sind
Absch. 10, Zu Nrn. 100, 101 KV
Absch. 10a, Zu Nr. 102 KV
Absch. 11, Zu Nr. 205 KV
Absch. 12, Zu Nr. 220 KV
Absch. 13, Zu Nr. 221 KV
Absch. 14, Zu Nrn. 410, 411 KV
Absch. 15, Zu Nr. 500 KV
Absch. 16, Zu Abschnitt 6. KV
Absch. 17, Zu Nr. 710 KV
Absch. 18, Zu Nrn. 711, 712 KV