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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 94 - 101, Drittes Kapitel - Disziplinarverfahren
§ 94 NRiG, Anwendung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes
§ 95 NRiG, Disziplinarmaßnahmen
§ 96 NRiG, Entscheidungen des Dienstgerichts anstelle der Behörde
§ 97 NRiG, Vertretung der Richterin oder des Richters
§ 98 NRiG, Zuständigkeit und Verfahren
§ 99 NRiG, Zweizügigkeit des gerichtlichen Verfahrens
§ 100 NRiG, Bekleidung mehrerer Ämter
§ 101 NRiG, Richterinnen und Richter kraft Auftrags