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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NNatSchG,NI - Niedersächsisches Naturschutzgesetz
§§ 29 - 30, Sechster Abschnitt - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
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MBl.
GVBl.
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Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 29 - 30, Sechster Abschnitt - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
§ 29 NNatSchG, Zoos (zu § 42 BNatSchG)
§ 30 NNatSchG, Tiergehege (zu § 43 BNatSchG)