Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Benutzer Links
Schließen
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nd
Nds. SVVollzG,NI - Niedersächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
§§ 20 - 26, Drittes Kapitel - Unterbringung, Kleidung, Verpflegung und Einkauf
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
§§ 20 - 26, Drittes Kapitel - Unterbringung, Kleidung, Verpflegung und Einkauf
§ 20 Nds. SVVollzG, Unterkunftsbereich, Wohngruppen
§ 21 Nds. SVVollzG, Sonstige Nutzungsbereiche
§ 22 Nds. SVVollzG, Bewegungsfreiheit
§ 23 Nds. SVVollzG, Ausstattung des Unterkunftsbereichs und persönlicher Besitz
§ 24 Nds. SVVollzG, Kleidung, Wäsche, Bettzeug
§ 25 Nds. SVVollzG, Verpflegung
§ 26 Nds. SVVollzG, Einkauf