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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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Nb
NBeamtVG,NI - Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz
§§ 33 - 52, Abschnitt V - Unfallfürsorge
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VORIS Nr
Normgeber
Datum von
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Datum bis
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§§ 33 - 52, Abschnitt V - Unfallfürsorge
§ 33 NBeamtVG, Allgemeines
§ 34 NBeamtVG, Dienstunfall
§ 35 NBeamtVG, Einsatzversorgung
§ 36 NBeamtVG, Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 37 NBeamtVG, Erstattung von Aufwendungen für Heilverfahren, für Kleider- und Wäscheverschleiß, für Überführung und Bestattung sowie Erstattung von Verdienstausfall und Arbeitsentgelt
§ 38 NBeamtVG, Erstattung von Pflegeaufwendungen und von Verdienstausfall der Pflegeperson
§ 39 NBeamtVG, Unfallausgleich
§ 40 NBeamtVG, Unfallruhegehalt
§ 41 NBeamtVG, Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 42 NBeamtVG, Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
§ 43 NBeamtVG, Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 44 NBeamtVG, Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 45 NBeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 46 NBeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 47 NBeamtVG, Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 48 NBeamtVG, Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 49 NBeamtVG, Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 50 NBeamtVG, Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 51 NBeamtVG, Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 52 NBeamtVG, Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche