Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Benutzer Links
Schließen
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
§§ 29 - 32, Erster Unterabschnitt - Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
§ 29 WO-PersV, Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
§ 30 WO-PersV, Ermittlung der gewählten Gruppenvertretung bei Gruppenwahl, wenn die Gruppenvertretung aus mehreren Personen besteht
§ 31 WO-PersV, Ermittlung der gewählten Gruppenvertretung bei gemeinsamer Wahl, wenn die Gruppenvertretung aus mehreren Personen besteht
§ 32 WO-PersV, Ermittlung des Wahlergebnisses, wenn der Personalrat oder eine Gruppenvertretung nur aus einer Person besteht