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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NJG,NI - Niedersächsisches Justizgesetz
§§ 1 - 31a, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§§ 22 - 31, Fünftes Kapitel - Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer
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§§ 22 - 31, Fünftes Kapitel - Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer
§ 22 NJG, Dolmetscherinnen und Dolmetscher
§ 22a NJG, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
§ 23 NJG, Voraussetzungen der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern
§ 24 NJG, Zuständigkeit und Verfahren der Ermächtigung
§ 25 NJG, Pflichten und Rechte der Übersetzerinnen und Übersetzer
§ 26 NJG, Bescheinigung der Übersetzerin oder des Übersetzers
§ 27 NJG, Widerruf der Ermächtigung, Verzicht
§ 28 NJG, Datenverarbeitung, Vergütungsvereinbarungen
§ 29 NJG, Vorübergehende Dienstleistungen
§ 30 NJG, Ordnungswidrigkeiten
§ 31 NJG, Überleitungsvorschrift