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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 91 - 97, Dreizehntes Kapitel - Unmittelbarer Zwang
§ 91 Nds. SVVollzG, Allgemeine Voraussetzungen
§ 92 Nds. SVVollzG, Begriffsbestimmungen
§ 93 Nds. SVVollzG, Handeln auf Anordnung
§ 94 Nds. SVVollzG, Androhung
§ 95 Nds. SVVollzG, Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 96 Nds. SVVollzG, Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch
§ 97 Nds. SVVollzG, Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge